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Die Wahlen zum neuen Pfarreirat und Verwaltungsrat

Liebe Gemeindemitglieder, 

nachdem sich die Pfarreiwerdung am 01.01.2022 von 13 ehemals selbstständigen Kirchengemeinden rechtlich vollzogen hat und am 22.01.2022 mit
einem feierlichen Pontifikalamt mit Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez liturgisch gefeiert wurde, stehen in unserer neuen Pfarrei jetzt die Verwaltungsrats- und Pfarreiratswahlen (früher „Pfarrgemeinderat“) an.

Der Verwaltungsrat ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen römisch-katholischen Kirchengemeinde und ist der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarreirat /früher „Pfarrgemeinderat“ zuständig. Der Pfarreirat ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer und dem Seelsorgeteam die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente.
Diese beiden wichtigen Gremien im Leben unserer Pfarrei St. Bonifatius, Amöneburger Land werden am 19.03./20.03. und am 26.03./27.03.2022 gewählt.
Für die Größe unserer Pfarrei mit ca. 8600 Katholiken besteht der Verwaltungsrat aus 10 gewählten Mitgliedern. In der Vorbereitung auf die Pfarreiwerdung konnte mit dem Bistum Fulda vereinbart werden, dass die Kirchorte, die nicht durch die 10 gewählten Kandidaten vertreten sind, mit Sitz und Stimme vom Verwaltungsrat nachberufen werden können.

Somit hat jeder Wahlberechtigte (d.h. der im Moment der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz innerhalb der Kirchengemeinde hat) insgesamt 10 Stimmen, die vergeben werden können.

Der Pfarreirat soll ebenfalls alle Kirchorte der neuen Pfarrei abbilden und vertreten. Dies ist jedoch zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht der Fall. Der neue Pfarreirat wird überlegen, wer zukünftig noch über die Wahl hinaus in den Pfarreirat berufen werden könnte. Bei den Pfarreiratswahlen gilt das sog. Familienwahlrecht, d.h. wahlberechtigt für die Wahl zum Pfarrgemeinderat sind alle Pfarrangehörigen, die in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. 

Wahlplakat
Wahlplakat

Dieses aktive Wahlrecht nimmt der Wahlberechtigte mit Vollendung des 16. Lebensjahres persönlich wahr. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird das Stimmrecht durch die Eltern gemeinsam ausgeübt, wobei diese bis zur Wahl untereinander regeln, wer von beiden die Stimmabgabe für ein Kind wahrnimmt. Alle auf der Liste stehenden Kandidatinnen und Kandidaten können für den Pfarreirat gewählt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die für den Verwaltungsrat und den Pfarreirat kandidieren, finden Sie auf den Aushängen in den jeweiligen Kirchen und auf unserer Homepage!

Ich bitte Sie herzlich: Gehen Sie in Ihrem Kirchort zur Wahl und geben Sie denen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen einen offiziellen Auftrag! Vielen Dank.


Herzliche Grüße
Ihr
Pfarrer Vogler

Die wichtigsten INFOS zusammengefasst!

Pfarreiratswahlen

  • Wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrei St. Bonifatius, Amöneburger Land haben
  • Es gilt das sog. Familienwahlrecht, d.h. für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird das Stimmrecht durch die Eltern gemeinsam ausgeübt, wobei diese bis zur Wahl untereinander regeln, wer von beiden die Stimmabgabe für ein Kind wahrnimmt.
  • Alle Wahlberichtigten können beliebig viele Kandidatinnen/Kandidaten wählen
  • Jeder Wahlberechtigte kann nur in seinem eigenen Kirchort zur Wahl gehen
  • Eine Briefwahl kann mit dem beiliegenden Formular beantragt werden

Verwaltungsratswahlen

  • wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrei St. Bonifatius, Amöneburger Land haben
  • Alle Wahlberechtigten können insgesamt 10 Stimmen vergeben
  • Jeder Wahlberechtigte kann nur in seinem eigenen Kirchort
  • zur Wahl gehen
  • Eine Briefwahl kann mit dem beiliegenden Formular beantragt werden