Liebe Gemeindemitglieder,
nachdem sich die Pfarreiwerdung am 01.01.2022 von 13 ehemals selbstständigen Kirchengemeinden rechtlich vollzogen hat und am 22.01.2022 mit
einem feierlichen Pontifikalamt mit Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez liturgisch gefeiert wurde, stehen in unserer neuen Pfarrei jetzt die Verwaltungsrats- und Pfarreiratswahlen (früher „Pfarrgemeinderat“) an.
Der Verwaltungsrat ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen römisch-katholischen Kirchengemeinde und ist der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarreirat /früher „Pfarrgemeinderat“ zuständig. Der Pfarreirat ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer und dem Seelsorgeteam die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente.
Diese beiden wichtigen Gremien im Leben unserer Pfarrei St. Bonifatius, Amöneburger Land werden am 19.03./20.03. und am 26.03./27.03.2022 gewählt.
Für die Größe unserer Pfarrei mit ca. 8600 Katholiken besteht der Verwaltungsrat aus 10 gewählten Mitgliedern. In der Vorbereitung auf die Pfarreiwerdung konnte mit dem Bistum Fulda vereinbart werden, dass die Kirchorte, die nicht durch die 10 gewählten Kandidaten vertreten sind, mit Sitz und Stimme vom Verwaltungsrat nachberufen werden können.
Somit hat jeder Wahlberechtigte (d.h. der im Moment der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz innerhalb der Kirchengemeinde hat) insgesamt 10 Stimmen, die vergeben werden können.
Der Pfarreirat soll ebenfalls alle Kirchorte der neuen Pfarrei abbilden und vertreten. Dies ist jedoch zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht der Fall. Der neue Pfarreirat wird überlegen, wer zukünftig noch über die Wahl hinaus in den Pfarreirat berufen werden könnte. Bei den Pfarreiratswahlen gilt das sog. Familienwahlrecht, d.h. wahlberechtigt für die Wahl zum Pfarrgemeinderat sind alle Pfarrangehörigen, die in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Dieses aktive Wahlrecht nimmt der Wahlberechtigte mit Vollendung des 16. Lebensjahres persönlich wahr. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird das Stimmrecht durch die Eltern gemeinsam ausgeübt, wobei diese bis zur Wahl untereinander regeln, wer von beiden die Stimmabgabe für ein Kind wahrnimmt. Alle auf der Liste stehenden Kandidatinnen und Kandidaten können für den Pfarreirat gewählt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die für den Verwaltungsrat und den Pfarreirat kandidieren, finden Sie auf den Aushängen in den jeweiligen Kirchen und auf unserer Homepage!
Ich bitte Sie herzlich: Gehen Sie in Ihrem Kirchort zur Wahl und geben Sie denen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen einen offiziellen Auftrag! Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Ihr
Pfarrer Vogler
Hier finden Sie das Formular um Briefwahl zu beantragen.
Füllen Sie dieses bitte aus und geben es im zentralen Pfarrbüro oder in einen der Kontaktstellen bis spätestens zum 11. März 2022 ab!
Je nachdem wie Sie es angegeben haben, werden Ihnen die Wahlunterlagen in der darauffolgende Woche zugeschickt oder Sie können sie im Pfarrbüro abholen.
Die Wahl findet an folgenden Wochenenden statt: 19./20. März und am 26./27. März 2022.
Aus organisatorischen Gründen ist es nur möglich, dass Sie in ihrem eigenem Kirchort wählen können. Darum bitten wir Sie auch!
Hier finden Sie alle Termine, wann und wo Sie in ihrem Kirchort wählen können!